Familienrecht

Als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht stehe ich Ihnen für den gesamten Bereich der familienrechtlichen Problematik zur Verfügung. Hiervon erfasst sind insbesondere die Teilgebiete des Ehescheidungsrechtes, des Unterhaltsrechtes (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Unterhaltsansprüche bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft), des Sorge- und Umgangsrechtes sowie auch der Bereich der Hausratsverteilung.

Ich berate Sie darüber hinaus auch im Rahmen von Vertragsgestaltungen für Eheverträge, Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Meine Arbeit ist von dem Bestreben geleitet, das materielle wie das formelle Familienrecht so praxisnah wie möglich zu erfassen und auf den individuellen Einzelfall anzuwenden. Dabei können Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin profitieren, die jährlich selbstverständlich durch diverse Fortbildungsmaßnahmen, Aufarbeitung der neusten Rechtssprechung und auch Gesetzesänderungen „auf den neusten Stand“ gebracht wird.

Vielfach ist es wichtig, bei unerwartet auftretenden Trennungssituationen „erste Hilfe“ zu leisten. Hier bin ich Ihre Ansprechpartnerin, wenn beispielsweise sofortige Maßnahmen im Rahmen der Wohnungszuweisung und des Gewaltschutzes erforderlich werden.

Auch in dem umfassenden Bereich der Vertragsgestaltung bei Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsvereinbarungen sollten Sie sich rechtzeitig in anwaltliche Beratung begeben. Hier werden auf die Einzelsituation abgestimmte individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltungen erarbeitet. Auch im Falle einer schon eingetretenen Trennung kann eine sinnvolle Vertragsgestaltung aller klärungsbedürftigen Fragen zum Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Umgangs- und Sorgerecht helfen, einen unnötigen „Rosenkrieg“ vor Gericht zu vermeiden.

Aber auch wenn Sie sich lediglich anlässlich einer (bevorstehenden) Trennung oder Scheidung über die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten beraten lassen wollen, bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin. In diesem Zusammenhang werden alle wichtigen Fragen, wie Unterhaltsansprüche, Aufteilung gemeinsamer Schulden, Auseinandersetzung des Zugewinnes und des Hausrates etc. geklärt.

Sie können sicher sein, dass ich mir für Ihre individuellen Probleme ausreichend Zeit nehme und Sie umfassend berate.